Die BauPVO für Kabel umfasst insbesondere die Brandklassifizierung und die Prüfverfahren für Kabel in Gebäuden. Diese werden in der EN 50575 beschrieben.
Wofür steht der Begriff „CPR“?
CPR steht für „Construction Products Regulation“. Dies ist der englische Name der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) EU 305/2011.
Für welche Kabeltypen gilt die CPR/BauPVO?
Die Bauproduktenverordnung gilt für alle Energie-, Steuer- und Datenkabel und -leitungen, die dauerhaft in Bauwerken eingebaut werden (feste Verlegung). Unter „feste Verlegung“ fallen alle bekannten offenen Verlegearten sowie Aufputz- und Unterputzinstallationen.
- Versorgungskabel und -leitungen, isolierte Leiter und Kabel zur Verwendung z.B. bei der Elektrizitätsversorgung
- Steuer- und Kommunikationskabel, Drähte, symmetrische Kabel und Koaxialkabel mit metallischen Leitern zur Verwendung, z.B. in der Telekommunikation, der Datenübertragung, der Funkfrequenz- und Videokommunikation sowie Signalgebungs- und Steuereinrichtungen
- Glasfaserkabel zur Verwendung, z.B. in der Telekommunikation, der Datenübertragung, der Funkfrequenz- und Videokommunikation sowie Signalgebungs- und Steuereinrichtungen
Die Anforderungen der DIN EN 50575 gelten nicht für folgende Kabel- und Leitungstypen:
- Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt
- Kabel innerhalb von Maschinen (Maschinenrichtlinie Nr. 2006/42/EG)
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Kabel für Aufzüge (Aufzugrichtlinie Nr. 2014/33/EU)
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Kabel, die speziell für den industriellen Einsatz gefertigt wurden
Korrosive Brandgasprodukte:
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Salzsäure
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Blausäure
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Schwefeldioxid
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Kohlendioxid
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Ammoniak
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Kohlenmonoxid
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Ruß
Hinweis: 1 kg PVC verqualmt 500m Raumvolumen mit dichtem, schwarzem Rauch.
Die Firma Kabel Sterner bietet gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) maßgeschneiderte kundenspezifische Lösungen an.